7. Generalversammlung

Schönberggasse 11, 8001 Zürich (Universität Zürich SOE-E-1)
09/05/2026
16:00

Was ist die Generalversammlung?

Die Generalversammlung ist das höchste Organ des Vereins und trifft alle wichtigen Entscheidungen des Vereins, wie zum Beispiel: Änderungen des Statuts, Annahme von Projekten, Verabschiedung des Budget, Wahl von Mitgliedern des Vorstands oder Wahl des Revisors. Die Generalversammlung bestimmt die Ausrichtung der Aktivitäten des Vereins und kontrolliert die anderen Organe des Vereins.


Wer kann teilnehmen und wie können die Teilnehmer einen Beitrag leisten?

Die Versammlung besteht aus Mitgliedern des Vereins. Alle Mitglieder, die seit mehr als drei Wochen Mitglied des Vereins sind, haben das Recht abzustimmen und können somit an den Entscheidungen der Mitgliederversammlung teilnehmen. 

Mitglieder können Vorschläge per E-Mail oder über das Kontaktformular einreichen. Der Vorstand nimmt den Vorschlag auf die Tagesordnung und leitet ihn zur Lektüre vor der Generalversammlung an die anderen Mitglieder weiter.

Die Mitglieder haben die Möglichkeit, für einen Sitz im Vorstand zu kandidieren und sich während einer einjährigen oder zweijährigen Amtszeit an der Arbeit des Vereins zu beteiligen. Die Generalversammlung des Vereins entscheidet über die Kandidaturen.

Die Gäste, die nicht Mitglieder des Vereins sind und zu denen der Verein gute Beziehungen pflegt, können ebenfalls an der Generalrversammlung teilnehmen. Gäste haben kein Stimmrecht, aber die Generalversammlung ist stets offen für ihre Anregungen und Ideen. Mit Ausnahme von Gästen sind die Sitzungen der Generalversammlung nicht öffentlich.


Was sind die Fristen?

Gemäss des Statuts ist der Vorstand verpflichtet, den Mitgliedern 20 Tage vor Beginn der Sitzung eine Einladung zur Generalversammlung zuzustellen. Die Einladung enthält die genaue Uhrzeit und den Ort des Treffens sowie eine vorgeschlagene Tagesordnung. Alle Anträge auf Änderung der Tagesordnung müssen 10 Tage vor der Sitzung beim Vorstand eingereicht werden. Wir bitten daher alle Mitglieder, die der Generalversammlung Vorschläge unterbreiten möchten, dies so bald wie möglich zu tun.


Wo kann ich mehr über die Generalversammlung erfahren?

Das Statut des Vereins definiert die Generalversammlung in Artikel 9. als Organ des Vereins und die Methode der Entscheidungsfindung in Artikel 11. 

Bei Fragen, Ratschlägen und Anregungen können Sie uns jederzeit unter der E-Mail-Adresse kontaktieren oder das Kontaktformular verwenden.